Gemäß A152 Loi du 1er août 2007 relative à l’organisation du marché de l’électricité werden Haushaltskunden oder Nicht-Haushaltskunden weiterhin ohne Unterbrechung vom Versorger letzter Instanz versorgt, wenn der eigentliche Lieferant nicht in der Lage ist, seine Kunden zu beliefern.
Das Institut Luxembourgeois de Régulation (ILR) hat Enovos Luxemburg zum Versorger letzter Instanz für ganz Luxemburg ernannt.
Da die für die„Fourniture du dernier recours“geltenden Tarife teurer sind als die üblicherweise mit einem Liefervertrag geltenden Tarife, raten wir Ihnen zum schnellstmöglichen Abschluss eines Liefervertrages mit einem Lieferanten Ihrer Wahl. Dieser wird dann alle für die Versorgung Ihrer Lieferstelle erforderlichen Schritte unternehmen, wodurch die „Fourniture du dernier recours“ automatisch beendet wird.
Die vom ILR festgelegte Maximaldauer der „Fourniture du dernier recours“ ist in den Allgemeinen Lieferbedingungen des „Fournisseur du dernier recours“ aufgeführt. Nach Ablauf der vom ILR vorgesehenen Maximaldauer endet die „Fourniture du dernier recours“.
Seien Sie unbesorgt: Sie müssen nichts an Ihrer Installation oder an Ihren Zählern ändern. Sie müssen sich nur mit dem Lieferanten Ihrer Wahl in Verbindung setzen und mit diesem einen Liefervertrag abschließen.