Häufig gestellte Fragen

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Umzug, erneuerbare Energien, Rechnungen, Verfahren, Mobilität, Prämien: Ihre Fragen sind zahlreich. Um Ihnen eine lange Suchzeit zu ersparen, finden Sie hier alle Antworten auf Ihre Fragen.

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Was versteht man unter Mono Tarif und Double Tarif?

Beim Mono Tarif bleibt der Ener­giepreis während des ganzen Tages identisch, rund um die Uhr, 7 Tage in der Woche.Beim Double Tarif wird ein Energiepreis am Tag, der leicht höher ist als der Energiepreis beim Mono Tarif, und einen günstigeren En­ergiepreis während der Nacht (von 22 Uhr bis 6 Uhr) berechnet. Dieser Tarif richtet sich insbesondere an die Verbraucher, die über Stromgeräte verfügen, die hauptsächlich nachts in Betrieb sind, wie z. B. Nachtspeicherheizungen oder elektrische Warmwasserspeicher.Zu diesen Energiepreisen in c€/kWh wird zusätzlich sowohl für den Mono Tarif als auch für den Double Tarif eine feste monatliche Prämie in Euro hin­zugerechnet.

Meine Eigentümergemeinschaft plant Sanierungsmaßnahmen. Kann ich eine Prämie erhalten?

Natürlich kann die Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen eine Prämie erhalten. Die Aufteilung der Prämie erfolgt durch den Hausverwalter der Eigentümergemeinschaft gemäß den gemeinschaftlichen Anteilen. Wir raten Ihnen, den Verwalter der Eigentümergemeinschaft über die Möglichkeit dieser Prämie zu informieren, damit dieser die notwendigen Schritte einleiten kann.

Welche Maßnahmen sind mit einer enoprimes-Prämie förderfähig?

Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen förderfähigen Maßnahmen.

Welchen Partner soll ich wählen, wenn ich eine Maßnahme zur Energieeinsparung durchführen und von einer Prämie profitieren möchte?

Auf enoprimes können Sie in unserem Partnerverzeichnis einen enoprimes-Partner (Ihren Handwerker, Ihr Planungsbüro oder Ihren Energieberater) auswählen. Unser Partner übernimmt alle Schritte der Prämien-Beantragung für Sie.

Muss ich Kunde des Energieversorgers sein oder werden, der mir die enoprimes-Prämie anbietet?

Nein, es besteht keine Verpflichtung, Kunde des Energieversorgers zu sein oder zu werden, der Ihnen enoprimes-Prämien anbietet.

Wie kann ich mein Auto mit meiner enodrive zen Karte aufladen?

https://youtu.be/52Y0WeYFgUg

Was tun, wenn die Station nicht funktioniert?

Bei Problemen mit der Station rufen Sie direkt den Betreiber unter der an der Ladestation angegebenen Nummer an. Leider kann Enovos bei technischen Problemen nicht weiterhelfen. Um unseren Nutzern den bestmöglichen Service bieten zu können, sind wir jedoch dankbar für jede Rückmeldung, die es uns ermöglicht, unsere enodrive zen App weiter zu verbessern.

Wie finden Sie eine Ladestation im Ausland?

Sie müssen nur in der enodrive zen App eine Suche durchführen. Die Stationen werden mit demngenauen Standort, dem Preis pro kWh sowie der verfügbaren Leistung und Anschlussart angezeigt. Mit dem Klick auf “Route” öffnen Sie die Navigations-App Ihres Telefons (Google Maps, Waze usw.).

Wie viel kostet die enodrive zen Karte?

Die enodrive zen Karte kostet 12 Euro. Hinzu kommt der Preis pro kWh für Ihre Ladevorgänge. Sie erhalten eine verbrauchsabhängige Monatsabrechnung ohne vertraglich gebunden zu sein. Der Preis pro kWh für Ihre Ladevorgänge kann je nach Betreiber der Ladestation variieren. Der Preis wird in der enodrive zen App angezeigt.

In welchen Ländern kann ich meine enodrive zen Karte / App nutzen?

Sie können Ihre enodrive zen Karte / App in allen Ländern Westeuropas und in vielen Ländern Osteuropas nutzen.

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Warum wird der gewerbliche Tarif für den Gemeinschaftsstrom in Mehrfamilienhäusern angewandt?

Der Gemeinschaftsstromverbrauch in einem Mehrfamilienhaus lässt sich nicht vorausplanen. So werden beispielsweise Aufzüge und auch die Beleuchtung in Hausfluren und Kellern zu jeder Tageszeit benutzt. Daraus ergibt sich ein höherer Einkaufspreis und daher auch ein höherer Verkaufspreis.

Kann ich von einer enoprimes-Prämie und zugleich von der Prämie eines anderen Energieversorgers profitieren?

Nein, wenn Sie eine enoprimes-Prämie erhalten, können Sie nicht einen zweiten Prämien-Antrag bei einem anderen Energieversorger im Rahmen des Energieeffizienzverpflichtungssystems stellen. Die mit der Durchführung eines Projekts erzielte Energieeinsparung kann nur durch einen einzigen Versorger mit einer Prämie belohnt werden.

Kann ich enoprimes mit anderen Beihilfen (z. B. staatlichen oder kommunalen Beihilfen) kumulieren?

Ja, Sie können auch Anträge für Prämien des fonds nova naturstroum, für die staatliche Beihilfe PRIMe House oder kommunale Förderungen stellen, auch wenn Sie bereits enoprimes-Prämien erhalten. Die verschiedenen oben genannten Beihilfen sind kumulierbar.

Kann ich einen zweiten enoprimes-Antrag für dasselbe Projekt in derselben Wohnung bzw. in demselben Haus stellen?

Ein und dasselbe Projekt in derselben Wohnung bzw. in demselben Haus kann nur einmal enoprimes-Prämien erhalten. Falls Sie aber nach einiger Zeit eine energetische Verbesserung am selben Objekt durchführen, können Sie erneut einen enoprimes-Antrag stellen, da bei dieser Verbesserungsmaßnahme vermutlich eine weitere Energieeinsparung erzielt wird.

Wer kann von enoprimes-Prämien profitieren?

Das enoprimes-Programm unterstützt sowohl Privatpersonen als auch Geschäftskunden, Industrieunternehmen und Gemeinden. Einige Gebäude, die sich im Besitz der Regierung befinden, können nicht mit enoprimes-Prämien gefördert werden.

Was ist eigentlich enoprimes?

enoprimes ist ein Prämienprogramm von Energieversorgern. Enovos hat enoprimes ins Leben gerufen, um den Verpflichtungen aus der EU-Energieeffizienz-Richtlinie nachzukommen. Die Prämien des enoprimes-Programms werden von Enovos und Sudenergie angeboten. Mit enoprimes werden Maßnahmen zur Sanierung und Verbesserung der Energieeffizienz subventioniert.

Kann ich den Handwerker beauftragen, mit dem ich üblicherweise zusammenarbeite?

Sie können den Handwerker beauftragen, mit dem Sie üblicherweise zusammenarbeiten. Falls er bereits Partner des enoprimes-Programms ist, kann er die Prämie sofort für Sie beantragen. Falls Ihr Handwerker noch kein enoprimes-Partner ist, können Sie ihm empfehlen, Partner des enoprimes-Programms zu werden. Er kann uns über das Kontaktformular oder telefonisch unter Tel.: 40 65 64 63 kontaktieren, damit wir ihn über die entsprechenden Schritte informieren können.

Mein Handwerker ist kein enoprimes-Partner. Wie soll ich vorgehen?

Wenn Sie in den Genuss einer Prämie kommen möchten, sollten Sie Ihrem Handwerker vorschlagen, enoprimes-Partner zu werden. Ihr Handwerker kann uns über das Kontaktformular oder telefonisch unter Tel.: 40 65 64 63 kontaktieren, damit wir ihn über die entsprechenden Schritte informieren können. Allerdings sollten Sie die Arbeiten nicht in Auftrag geben, bevor der Handwerker einen Antrag auf Erhalt der Prämie für Ihre Maßnahme eingereicht hat.

Ich bin ein Profi mit Fachwissen auf dem Gebiet der energetischen Sanierung. Wie kann ich meinen Kunden enoprimes anbieten?

Um Ihren Kunden enoprimes-Prämien anbieten zu können, müssen Sie Partner des enoprimes-Programms werden. Bitte kontaktieren Sie uns (über das Kontaktformular oder telefonisch unter Tel.: 40 65 64 63), damit wir Sie über die entsprechenden Schritte informieren können.

Wie kann man Kontakt mit dem enoprimes-Team aufnehmen?

Sie können sich über das Kontaktformular auf enoprimes.lu oder telefonisch unter Tel.: 40 65 64 63 an unsere Berater wenden.

Ich wohne als Mieter in meiner Wohnung. Kann ich eine Prämie erhalten?

Personen, die in eine Sanierung / verbesserte Energieeffizienz investieren, können eine Prämie erhalten. Auch wenn Sie die Investition als Mieter tätigen, können Sie in den Genuss einer Prämie kommen.

Wie werden die enoprimes-Partner ausgewählt?

Die enoprimes-Partner absolvieren eine enoprimes-Schulung. Hier werden unter anderem die einzuhaltenden Vorgehensweisen behandelt, die im Rahmen der Energieeffizienz-Richtlinie definiert wurden. Jeder Handwerker oder Energieberater, der in Luxemburg Arbeiten durchführen darf, kann enoprimes-Partner werden.

Kann ich enoprimes-Prämien erhalten, wenn ich Maßnahmen an meinem Zweitwohnsitz durchführe?

Ja, Sie können enoprimes-Prämien für Maßnahmen erhalten, die Sie an Ihrem Zweitwohnsitz durchführen, wenn sich dieser im Großherzogtum Luxemburg befindet.

Wirkt sich der Rechnungsbetrag für meine Maßnahme auf die Höhe der enoprimes-Prämie aus?

Der Rechnungsbetrag hat keine direkte Auswirkung auf die Höhe der Prämie. Die Prämie darf jedoch nicht die Gesamtkosten der Maßnahme übersteigen.

Wie errechnet sich die vom Online-Simulator angezeigte Prämie?

Die Energieeinsparung wird anhand einer Methode berechnet, die vom Wirtschaftsministerium für Standardmaßnahmen definiert wurde. Der Prämienbetrag steht im direkten Verhältnis zur Energieeinsparung. Bei den Prämien kann es sich um feste Beträge oder Beträge in €/m2 handeln (z. B. abhängig von der Fläche der installierten Dämmung).

Gibt es eine Obergrenze für enoprimes-Prämien?

Nein, es gibt keine Obergrenzen für die Prämien. Der Betrag der Prämie hängt von der Energieeinsparung ab, die durch Ihre Maßnahme erzielt wird. Bei den Prämien kann es sich um feste Beträge oder Beträge in €/m2 handeln (z. B. abhängig von der Fläche der installierten Dämmung). Der Prämienbetrag kann die Kosten der Maßnahme nicht übersteigen.

Die neue General Data Protection Regulation (GDPR): Um was genau handelt es sich hierbei?

Ab dem 25. Mai 2018 gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die General Data Protection Regulation (GDPR). Dieser Gesetzestext widmet sich dem Schutz Personen und betrifft insbesondere die Verarbeitung persönlicher Daten und deren freien Umlauf.

Diese Verordnung zielt darauf ab, den EU-Bürgern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben, den Unternehmen mehr Verantwortung zu übertragen sowie die Rolle der lokalen Datenschutzbehörden (CNPD – Commission Nationale de la Protection des Données au Luxembourg) zu stärken.

Um die neuen Anforderungen zu erfüllen, die diese europäische Verordnung vorsieht, ändert Enovos seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und führt eine Reihe von Verfahren ein, um jedem einzelnen Kunden, Mitarbeiter und Partner den Schutz seiner Daten garantieren zu können.

Wie werden meine persönlichen Daten verarbeitet, die Enovos im Rahmen eines Vertrags zur Energielieferung oder Lieferung vergleichbarer Produkte sammelt? (information notice – Art 13 of GDPR regulation)

Im Rahmen der in einem unterzeichneten Vertrag angebotenen Dienstleistung sammeln wir folgende Informationen, um die Dienstleistung im Interesse unseres Kunden korrekt ausführen zu können. Die Daten werden intern genutzt und können im Rahmen der vereinbarten Lieferung der Dienstleistung oder des Produkts an Dritte weitergeleitet werden. In diesem Fall setzt Enovos sich dafür ein, dass die Verordnung GDPR von diesen Partnern angewendet wird.

Persönliche Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen.

Gesammelte Daten:

  • Persönliche Daten: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail, Rechnungsadresse, Verbrauchsadresse.
  • Finanzielle Daten: Kontonummer, Name der Bank, SEPA-Mandat, finanzielle Informationen über die Person (ausschließlich im Rahmen spezifischer Produkte).
  • Informationen über den (die) Lieferungspunkt(e): Zählernummer, Zählerort, mit dem Netzdienstleister geschlossener Vertrag, ¼ Stundenverbrauch oder Jahresverbrauch.
  • Identifizierungsdaten: Passwörter, und vergleichbare Sicherheitsinformationen, die zu Ihrer Authentifizierung und Ihrem Kontozugang genutzt werden.
  • Informationen zu Wohnung, Heizung, Solarmodulen.

Im Rahmen des Zahlungsprozesses findet eine regelmäßige Überwachung der Zahlungssituation der Kunden statt, um langfristig die Zahlung der Rechnungen zu verfolgen.

In welchem Zusammenhang werden meine persönlichen Daten verarbeitet?

Wir verarbeiten die gesammelten persönlichen Daten zur Durchführung der Verträge über die gekauften Produkte oder Dienstleistungen. Genauer gesagt, verarbeiten wir diese im Rahmen:

  • Der Unterzeichnung eines Liefervertrags (Gas oder Strom) zur Durchführung der Lieferung, Fakturierung, Zahlung oder Eintreibung;
  • Des Kaufs eines spezifischen Produkts oder einer spezifischen Dienstleistung (z. B. enoheat, enolight usw.);
  • Eines Lieferantenwechsels oder einer Adressänderung;
  • Von Verkaufsmaßnahmen mit Ihrer Einwilligung.

Ferner können die Daten in Anwendung nationaler oder europäischer Gesetze oder zu statistischen Zwecken an anerkannte Statistikämter oder Kontrollbehörden weitergeleitet werden.

Wir richten unser Augenmerk insbesondere auf die Einhaltung der Grundsätze der General Data Protection Regulation durch unsere Subunternehmer, die persönliche Daten verarbeiten könnten. Dies erfolgt durch eine Auswahl auf der Grundlage zu erfüllender Kriterien, durch Vertragsklauseln und die Überwachung der Einhaltung dieser Gesetze.

Ferner achten wir darauf, dass Ihre Daten in Ländern gespeichert werden, die die GDPR beachten und von der europäischen Kommission als konform eingestuft worden sind.

Kann ich mein Elektroauto auch ohne enodrive-Konto aufladen?

Ja. Die enodrive-Lösung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Elektroauto an den Ladestationen Chargy und Chargy OK anonym aufzuladen. Dazu müssen Sie nur den QR-Code scannen, der an den Ladesäulen angezeigt wird. Sie werden dann zu den Anbietern weitergeleitet, die eine anonyme “adhoc”-Lösung anbieten. Wenn Sie sich für enodrive entscheiden, können Sie auf unsere Plattform zugreifen und Ihre Aufladung unter Einbeziehung Ihrer Kreditkartendaten bezahlen, ohne ein Konto einrichten zu müssen. Ihre Kreditkarte wird am Ende des Ladevorgangs belastet und die Abrechnung wird Ihnen per E-Mail zugeschickt.

Kann ich meine Ladungen mit Kreditkarte bezahlen?

Ja. Wenn Sie Ihr enodrive-Konto einrichten, können Sie sich für eine Zahlung per SEPA-Mandat (Abrechnung Ihrer Nebenkosten wird monatlich von Ihrem Bankkonto abgebucht) oder per Kreditkarte (monatliche Abrechnung Ihrer Kreditkarte) entscheiden. Sie können auch per Kreditkarte zahlen, wenn Sie sich für eine Ladelösung ohne enodrive-Konto entscheiden.

Die öffentliche Beleuchtung ist ausgefallen. An wen kann ich mich wenden?

Für die öffentliche Beleuchtung der Kommunalstraßen ist die Kommunalverwaltung zuständig.Für die Beleuchtung der Staatsstraßen ist die Straßenbauverwaltung, Abteilung für öffentliche Beleuchtung (“”Service de l’Eclairage Public de l’Administration des Ponts et Chaussées””) zuständig.Eine Störung der öffentlichen Beleuchtung können Sie bei der Kommunalverwaltung melden, die Ihre Beschwerde an die zuständige Dienststelle weiterleiten wird.

Was ist in der Gebühr für Zähler und Rechnungserstellung enthalten?

Dieser Posten in Ihrer Abrechnung umfasst die monatlichen Kosten für die Bereitstellung eines Stromzählers für den Mono oder Double Tarif, der rund um die Uhr den Stromverbrauch erfasst.Der Stromzähler für den Double Tarif registriert separat den Stromverbrauch am Tag (zwischen 6 und 22 Uhr) und nachts (zwischen 22 und 6 Uhr). Die Stromzähler gehören zum Stromnetz, daher wird ihr Preis durch den Netzbetreiber festgelegt.Der Verrechnungsposten für Zähler und Rechnungserstellung beinhaltet die drei folgenden Dienste:die monatliche Mietgebühr für den Stromzähler,die Verwaltung der Zählerdaten,die jährliche Ablesung des Zählers durch einen Mitarbeiter von Creos Luxembourg S.A. sowie die Verwaltung und den Versand der Rechnungen für den Rechnungsteil, der den Netzbetreiber betrifft.

Was soll ich bei Unterbrechungen der Stromlieferung oder bei Störungen tun?

Vergewissern Sie sich zuerst, dass die Unterbrechung nicht durch ein Problem Ihrer Hausanlage verursacht wurde, z. B. durch Auslösung einer Sicherung oder eines FI-Schutzschalters. Versuchen Sie anschließend in Erfahrung zu bringen, ob mehrere Wohnungen von der Störung betroffen sind. Ist dies der Fall, melden Sie die Störung bitte unserem Störungsdienst unter der Gratisnummer 8002-9900. Der Störungsdienst schickt ein Einsatzteam, das die Störung schnellstmöglich beheben wird.

Welche Daten teilt mein Zähler mit? Und an wen?

Ihr Smart Meter überträgt Ihre Verbrauchs- und Produktionsdaten anonym und in regelmäßigen Abständen an Luxmetering. Der Stromverbraucht sowie die Stromproduktion werden jede Viertelstunde abgemessen, der Gasverbrauch hingegen nur jede Stunde. Diese Dateien werden entsprechend den höchsten Sicherheitsstandards verschlüsselt und täglich an Ihren Energieversorger übermittelt. Dieser ist, gemäß der Nationalen Kommission für Datenschutz, für die Datenverarbeitung verantwortlich.Hinzukommt das Ihr Netztreiber eine Fernkommunikation mit Ihrem Smart Meter erstellen kann um Software-Updates durchzuführen.

Was genau ist denn jetzt ein Smart Meter?

Es handelt sich um einen intelligenten Zähler der Ihren Energiekonsum sowie Ihre Energieproduktion präzise misst (falls Sie beispielsweise eine Photovoltaikanlage besitzen). Der Zähler ermöglicht Ihrem Netzbetreiber Ihren Energieverbrauch besser nachzuvollziehen, Ihren Stromfluss besser zu meistern und stets ein funktionierendes Stromnetz bieten zu können.

Werde ich durch den Smart Meter Geld sparen?

Im Prinzip ja. Dank des Smart Meters können Sie Ihren Energieverbrauch visualisieren und somit besser kontrollieren. Besseres Energiemanagement bedeutet Energiesparen und Geldsparen. Als Enovos-Kunde können Sie Ihren Verbrauch und Ihre Produktion auf my.enovos.lu einsehen.

Ich erhalte eine Mahnung, aber ich habe meine Rechnung bereits bezahlt. Was kann ich tun?

Möglicherweise haben sich Ihre Zahlung und unsere Mahnung überschnitten. Prüfen Sie in diesem Fall das Datum der letzten Aktualisierung auf unserer Mahnung. Ist Ihre Zahlung nach diesem Datum erfolgt, können Sie die Mahnung als gegenstandslos betrachten.

Falls Ihre Rechnung vor diesem Datum beglichen wurde, können Sie zwecks Klärung der Angelegenheit unsere Serviceline unter der kostenlosen Telefonnummer 8006-6000, die Ihnen von Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr  zur Verfügung steht, kontaktieren!

Welche Zahlungsfristen gelten?

Das Fälligkeitsdatum ist in jeder unserer Rechnungen aufgeführt.

Welche Rechte habe ich?

Das Datenschutzgesetz sieht für Nutzer oder betroffene Personen bestimmte Rechte vor. Diese sind:

  • Das Auskunftsrecht – Von den Einrichtungen wird im Hinblick auf die Art, wie sie persönliche Daten nutzen, vollständige Transparenz verlangt.
  • Einsichtsrecht – Einzelpersonen sind berechtigt, in alle aufbewahrten Informationen, die sie betreffen, Einsicht zu nehmen und zu erfahren, wie diese verarbeitet werden.
  • Berichtigungsrecht – Privatpersonen sind berechtigt, falsche oder unvollständige persönliche Daten zu berichtigen.
  • Recht auf Löschung – Auch bekannt unter dem Namen „Recht auf Vergessenwerden“, bezeichnet es das Recht einer Einzelperson, ihre persönlichen Daten ohne besonderen Grund zu löschen oder löschen zu lassen.
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung – Bezieht sich auf das Recht einer Einzelperson, die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu sperren oder zu löschen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit – Dies ermöglicht Einzelpersonen die Speicherung und erneute Nutzung ihrer persönlichen Daten für den Eigengebrauch.
  • Widerspruchsrecht – Unter bestimmten Voraussetzungen sind Personen berechtigt, der Nutzung ihrer persönlichen Daten zu widersprechen. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen persönliche Daten zu Marketing-, wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zur Durchführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse nutzt.
  • Recht auf automatisierte Entscheidungen einschließlich Profiling – Die GDPR hat Sicherheitsmechanismen eingeführt, um Einzelpersonen gegen das Risiko zu schützen, dass eine potentiell nachteilige Entscheidung ohne menschliches Eingreifen getroffen wird. So können Einzelpersonen beispielsweise bestimmen, keiner Entscheidung unterworfen zu werden, wenn diese ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder auf einer automatisierten Verarbeitung beruht.
Wie erleichtern Sie mir die Ausübung meiner Rechte?

Für die erleichterte Ausstellung eines Antrags auf Einsichtnahme stellen wir Ihnen ein Antragsmuster zur Verfügung, das die bestmögliche Bearbeitung Ihres Antrags gewährleistet.

Wer ist bei Enovos mein Ansprechpartner für meine persönlichen Daten?

Der Datenschutzbeauftragte von Enovos kann über folgende E-Mail-Adresse kontaktiert werden: dpo@enovos.eu. Dieser wird sich zeitnah um Ihr Anliegen kümmern.

Bei Beschwerden hinsichtlich auf die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten können Sie sich an die luxemburgische Datenschutzbehörde wenden:

Luxemburg

Commission Nationale pour la Protection des Données (CNPD)
1, avenue du Rock’n’Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Tél. : +352 2610 60 1
Fax : +352 2610 60 29
Email : info@cnpd.lu
http://www.cnpd.lu/

Frankreich

Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL)
3, place de Fontenoy
TSA 80715
F-75334 Paris
Cedex 07
Tél : +33 (0)1 53 73 22 22
Fax : +33 (0)1 53 73 22 00
https://www.cnil.fr

Belgien

Commission de la protection de la vie privée (CPVP)
Rue de la Presse, 35
F-1000 Bruxelles
Tél. : +32 (0)2 274 48 00
Fax : +32 (0)2 274 48 35
Email : commission@privacycommission.be
https://www.privacycommission.be

Wie lange werden meine Daten aufbewahrt?

Die Enovos-Gruppe regelt die Dauer der Datenspeicherung entsprechend ihrer Einbehaltungspolitik in Abhängigkeit von der zweckgebundenen Datenkategorie in Übereinstimmung mit den anwendbaren nationalen Gesetzen.

Luxemburg

Kunden Aufbewahrungsdauer Art der Daten
Handelsabkommen und zugehörige Dokumente mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern 10 Jahre

Vom Ende des Vertrags / Ende des Dienstes.

Persönliche Daten

Kontaktdaten

Finanzielle Daten

Handelskorrespondenz (Posteingang und Kopien von Postsendungen) mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern … 10 Jahre

Vom Ende des Vertrags / Ende des Dienstes.

Persönliche Daten

Kontaktdaten

Finanzielle Daten

Informationen zu potenziellen Kunden, Informationen in der Kundendatenbank 3 Jahre

Ab der Datenerhebung oder dem letzten Kontakt mit dem potenziellen Kunden

Persönliche Daten

Kontaktdaten

Verhaltensdaten

Lieferanten Datenbank 10 Jahre

Ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Persönliche Daten

Kontaktdaten

Finanzielle Daten

Offizielle Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens (Geistiges Eigentum, Lizenzen, Genehmigungen und Genehmigungen) 10 Jahre

Ab der Löschung von Rechten oder Verlust der Rechtspersönlichkeit.

Persönliche Daten

Kontaktdaten

Finanzielle Daten

Belgien

Kunden Aufbewahrungsdauer Art der Daten
Rechnungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, einschließlich Energierechnungen. 3 Jahre

Ab Datum des Warenverkaufs oder Ende des Dienstes oder des Dokuments, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.

Persönliche Daten

Finanzielle Daten

Rechnungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Energie an Unternehmen. 7 Jahre

Ab dem Datum des Verkaufs der Ware oder des Dokuments, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.

Persönlich Daten

Finanzielle Daten

Rechnungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen an Unternehmen (ausgenommen Energie). 10 Jahre

Ab Datum des Warenverkaufs oder Ende des Dienstes oder des Dokuments, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.

Persönlichen Daten

Finanzielle Daten

Offizielle Dokumente im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit (dh geistiges Eigentum, Lizenzen, Genehmigungen und Genehmigungen) 10 Jahre

Ab dem Verlust der Rechtspersönlichkeit

Persönliche Daten

Finanzielle Daten

Handelskorrespondenz (E-Mail und Post erhalten sowie Kopien von E-Mails oder Briefe gesendet) an Kunden, Lieferanten oder Subunternehmer gesendet. 10 Jahre

Ab dem Datum der Korrespondenz

Persönliche Daten

Kontaktdaten

Finanzielle Daten

Handelsverträge (im Allgemeinen) und andere Dokumente (in Bezug auf Umstände / Vorfälle / Ereignisse, die Anlass zu persönlichen Maßnahmen geben) (sofern in diesem Dokument nicht anders angegeben) 10 Jahre

Ab dem Tag nach dem Ereignis / Ereignis / Ereignis oder Vertragsende

Persönliche Daten

Kontaktdaten

Finanzielle Daten

Frankreich 

Kunden Aufbewahrungsdauer Art der Daten
Handelsabkommen und zugehörige Dokumente mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern 5 Jahre

Vom Ende des Vertrags / Ende des Dienstes.

Persönliche Daten

Kontaktdaten

Handelskorrespondenz (Posteingang und Kopien von Postsendungen) mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern … 5 Jahre

Vom Ende des Vertrags / Ende des Dienstes.

Persönliche Daten

Kontaktdaten

Informationen zu potenziellen Kunden, Informationen in der Kundendatenbank 3 Jahre

Ab der Datenerhebung oder dem letzten Kontakt mit dem potenziellen Kunden

Persönliche Daten

Kontaktdaten

Verhaltensdaten

Offizielle Dokumente im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit (dh geistiges Eigentum, Lizenzen, Genehmigungen und Genehmigungen) 5 Jahre

Ab dem Verlust der Rechtspersönlichkeit

Persönliche Daten

Finanzielle Daten

 

Werden meine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben?

Grundsätzlich verkaufen wir keine persönlichen Daten unserer Kunden!

Wir geben persönliche Daten ausschließlich im Rahmen der Durchführung des zwischen Ihnen und Enovos geschlossenen Vertrags (z. B. beim Ausdrucken von Energieverbrauchsrechnungen durch einen externen Dienstleister) oder nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung an Dritte weiter. Jede Weitergabe erfolgt auf der Grundlage von Verträgen, die gewährleisten, dass die Weitergabe und Verarbeitung der Daten im Einklang mit der geltenden Verordnung durchgeführt wird.

Sie können über diesen Link die Einwilligungen, die Sie Enovos gegeben haben, überarbeiten.

Wie wird die Sicherheit meiner Daten gewährleistet?

Wir setzen alles daran, um sowohl in unseren Geschäftsräumen, Verkaufsstellen und unserem Datennetz als auch bei Ihnen Ihre persönlichen Daten zu jedem Moment unabhängig vom Kommunikationskanal zu schützen.

Unsere Mitarbeiter wurden speziell geschult, um vertrauliche Daten und insbesondere Ihre Daten auf die bestmögliche Weise zu behandeln.

Für jedes einzelne Projekt, das eine Verarbeitung persönlicher Daten vorsieht, führen wir zunächst eine Bewertung der Sicherheitsrisiken und des Sicherheitsbedarfs durch, wobei der Schutz Ihrer Interessen für uns stets im Vordergrund steht. Unsere Politik, unsere Anforderungen und unsere Standards im Hinblick auf den Datenschutz basieren insbesondere auf den „best practices“ in diesem Bereich.

Im Tagesgeschäft überwachen eigens zu diesem Zweck eingesetzte Personen in unseren Dienststellen die Einhaltung der Gesetze zum Schutz Ihrer Daten sowie unserer ethischen Anliegen. Weitere Spezialisten sorgen bei uns dafür, dass das Sicherheitsniveau unseres Datennetzes, unserer Infrastruktur und unserer Informationssysteme den hohen Anforderungen in diesem Bereich genügt.

Außerdem wenden wir alle erforderlichen technischen Maßnahmen an, um Ihre persönlichen Daten gegen unerlaubten Zugriff und Nutzung sowie gegen Verlust oder Diebstahl zu schützen. Sollte es trotz der Vielzahl der umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen zum Verlust Ihrer persönlichen Daten kommen, werden Sie als Kunde unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen persönlich hierüber informiert.

Durch kontinuierliche Updates wird die Software unserer Produkte stets an die neuesten Sicherheitsstandards angepasst.

Die Anzahl unserer Mitarbeiter, die auf Ihre persönlichen Daten zugreifen können, ist begrenzt. Zudem sind diese nur in dem strikten Rahmen, der für die korrekte Ausführung ihrer Aufgaben und der für Sie erbrachten Dienstleistungen erforderlich ist, hierzu autorisiert.

Wie geht Enovos mit Cookies um?

Wir verwenden Cookies für unsere E-Mails und unsere Websites oder für die Nutzung unserer Apps. Cookies sind Textelemente, die auf Ihrem Rechner oder Ihrem mobilen Endgerät gespeichert werden und im Allgemeinen die Benutzerfreundlichkeit unserer Websites und Apps zu optimieren.

Es gibt verschiedene Cookie-Arten, die sich durch Herkunft, Funktion und Lebensdauer unterscheiden. Einen vollständigen Überblick erhalten Sie auf Websites wie www.allaboutcookies.org.

Enovos verwendet Cookies, um:

  • die Nutzung und Funktionen seiner Websites und Apps zu verbessern;
  • zu analysieren, wie die Nutzer unsere Websites und Apps nutzen und um Statistiken zu erstellen; und
  • Den Nutzern unserer Websites und Apps personalisierte Informationen und Werbeanzeigen zu präsentieren.

Somit können Sie bei einem Folgebesuch als Besucher unserer Websites identifiziert werden und wir können die Benutzerfreundlichkeit verbessern, indem wir unsere Websites besser an Ihre Wünsche und Vorlieben anpassen. Cookies können auch verwendet werden, um den Inhalt oder die Werbung auf einer Website zu personalisieren. Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies und den von uns angebotenen Cookie-Optionen finden Sie in unseren Cookie-Richtlinien.

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Wie kann ich mich über meinen Verbrauch informieren?

Wenn Sie über ein my.enovos.lu -Konto verfügen, können Sie jederzeit die Entwicklung und die Details Ihres Verbrauchs einsehen, indem Sie auf die Registerkarte “Verbrauch” des Kundenportals gehen.

Wenn Sie kein Konto haben und Ihre Rechnungen in Papierform erhalten, finden Sie auf der zweiten Seite Informationen über Ihren Verbrauch und auf der dritten Seite die historische Entwicklung Ihres Verbrauchs. Diese Entwicklung ist auch in der Abrechnungsrechnung enthalten, die Sie einmal im Jahr in Papierform erhalten.