Das abgeänderte Gesetz vom 1. August 2007 zur Organisation des Strommarktes sowie das abgeänderte Gesetz vom 1. August 2007 zur Organisation des Erdgasmarktes sehen vor, dass alle Endkunden, die noch keinen Liefervertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben, durch einen Grundversorger (fournisseur par défaut) beliefert werden.
Für das von Creos betriebene Strom- und Erdgasnetz hat die luxemburgische Regulierungsbehörde „Institut Luxembourgeois de Régulation“ (ILR) Enovos Luxembourg zum Grundversorger bestimmt.
Da die für die Grundversorgung geltenden Tarife teurer sind als die üblicherweise mit einem Liefervertrag geltenden Tarife, raten wir Ihnen zum schnellstmöglichen Abschluss eines Liefervertrages mit einem Lieferanten Ihrer Wahl. Dieser wird dann alle für die Versorgung Ihrer Lieferstelle erforderlichen Schritte unternehmen, wodurch die Grundversorgung automatisch beendet wird.
Die vom ILR festgelegte Maximaldauer der Grundversorgung ist in den Allgemeinen Lieferbedingungen des Grundversorgers aufgeführt. Nach Ablauf der vom ILR vorgesehenen Maximaldauer endet die Grundversorgung.
Seien Sie unbesorgt: Sie müssen nichts an Ihrer Installation oder an Ihren Zählern ändern. Sie müssen sich nur mit dem Lieferanten Ihrer Wahl in Verbindung setzen und mit diesem einen Liefervertrag abschließen.
Tarife Grundversorgung
Monat
Energiepreis