Gemäß A153 Loi du 1er août 2007 relative à l’organisation du marché du gaz naturel werden Haushaltskunden oder Nicht-Haushaltskunden, deren geschätzter oder tatsächlicher jährlicher Erdgasverbrauch weniger als eine Gigawattstunde (1 GWh) beträgt und die noch keinen Liefervertrag mit einem Lieferanten haben, von einem Grundversorger versorgt.
Das Institut Luxembourgeois de Régulation (ILR) hat Enovos Luxemburg zum Grundversorger für das von Creos Luxemburg verwaltete Strom- und Erdgasnetz ernannt.
Da die für die Grundversorgung geltenden Tarife teurer sind als die üblicherweise mit einem Liefervertrag geltenden Tarife, raten wir Ihnen zum schnellstmöglichen Abschluss eines Liefervertrages mit einem Lieferanten Ihrer Wahl. Dieser wird dann alle für die Versorgung Ihrer Lieferstelle erforderlichen Schritte unternehmen, wodurch die Grundversorgung automatisch beendet wird.
Die vom ILR festgelegte Maximaldauer der Grundversorgung ist in den Allgemeinen Lieferbedingungen des Grundversorgers aufgeführt. Nach Ablauf der vom ILR vorgesehenen Maximaldauer endet die Grundversorgung.
Seien Sie unbesorgt: Sie müssen nichts an Ihrer Installation oder an Ihren Zählern ändern. Sie müssen sich nur mit dem Lieferanten Ihrer Wahl in Verbindung setzen und mit diesem einen Liefervertrag abschließen.
Tarife Grundversorgung
Monat
Energiepreis